Informationen zur Anzeige:
Medizinphysikexperte (gn*) Stabsstelle Strahlenschutz
Münster
Aktualität: 25.06.2025
Anzeigeninhalt:
25.06.2025, Universitätsklinikum Münster
Münster
Medizinphysikexperte (gn*) Stabsstelle Strahlenschutz
Über uns:
Wir sind das UKM. Wir haben einen klaren gesellschaftlichen Auftrag und mit der Verbindung von Krankenversorgung, Forschung und Lehre eine besondere gesellschaftliche Verantwortung.
Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz in der Stabsstelle Strahlenschutz - am besten mit Dir!
Das Universitätsklinikum Münster ist Betreiber einer Vielzahl von Röntgen- und Lasereinrichtungen sowie Inhaber von Betriebs- und Umgangsgenehmigungen. Als Betreiber bzw. Genehmigungsinhaber hat das UKM den organisatorischen Rahmen zum Betrieb dieser Anlagen / Genehmigungen zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der betriebsinternen Regelungen sichergestellt werden. Zusätzlich soll den Nutzern (gn*) eine umfangreiche Hilfestellung sowie Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten angeboten werden. Dazu gehört die Durchführung entsprechender Unterweisungen im Strahlenschutz, aber auch allgemeine fachspezifische Beratung. Diese Aufgaben werden von der Stabsstelle Strahlenschutz übernommen.
Aufgaben:
- Damit wir unserem hohen Anspruch tagtäglich gerecht werden, freuen wir uns auf Deine fachliche Kompetenz in der Stabsstelle Strahlenschutz - am besten mit Dir!
- Das Universitätsklinikum Münster ist Betreiber einer Vielzahl von Röntgen- und Lasereinrichtungen sowie Inhaber von Betriebs- und Umgangsgenehmigungen. Als Betreiber bzw. Genehmigungsinhaber hat das UKM den organisatorischen Rahmen zum Betrieb dieser Anlagen / Genehmigungen zur Verfügung zu stellen. Zudem muss die Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorgaben sowie der betriebsinternen Regelungen sichergestellt werden. Zusätzlich soll den Nutzern (gn*) eine umfangreiche Hilfestellung sowie Unterstützung bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten angeboten werden. Dazu gehört die Durchführung entsprechender Unterweisungen im Strahlenschutz, aber auch allgemeine fachspezifische Beratung. Diese Aufgaben werden von der Stabsstelle Strahlenschutz übernommen.
- Klassische Tätigkeiten eines Medizinphysikexperten (gn*) beim Betrieb von Röntgenanlagen
- Überwachung der Einhaltung diagnostischer Referenzwerte und Mitwirken bei der Optimierung der Strahlenanwendungen
- Untersuchung und Bewertung von Vorkommnissen in enger Abstimmung mit den Anwendenden und dem Strahlenschutzbevollmächtigten
- Selbstständige und eigenverantwortliche Planung und Durchführung interner Begehungen
Qualifikationen:
- Masterabschluss in Medizinphysik oder gleichwertige Qualifikation, vorzugsweise mit Spezialisierung im medizinischen Strahlenschutz
- Fachkunde im Strahlenschutz, idealerweise für den Bereich Röntgendiagnostik, bzw. Bereitschaft, diese zeitnah zu erwerben
- Erfahrung bei der medizinischen Anwendung von Röntgenstrahlung / ionisierender Strahlung sowie im Bereich RIS / PACS und Dosismanagement
- Zuverlässigkeit, Sorgfalt, Verantwortungsbewusstsein, Eigeninitiative, Teamfähigkeit
- Hohes Maß an Sozialkompetenz sowie sehr gute kommunikative Fähigkeiten
- Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift
Wir bieten:
- Attraktive und verantwortungsvolle Tätigkeit mit einem vielseitigen Aufgabengebiet
- Nettes, engagiertes und aufgeschlossenes Team in einem angenehmen Arbeitsumfeld
- Möglichkeit, weitere Fachkunden zu erwerben
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf durch ein flexibles Arbeitszeitmodell
- Gute Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten
- Abwechslungsreich
- Familienfreundlich
- Fort- und Weiterbildung
- Versorgung des gesamten fachspezifischen Behandlungsspektrums
- Weitere Vorteile
- Weitere Vorteile ...
Unser Kontakt:
Rückfragen an: Leiter der Stabsstelle, Herr Dr. C. Quentmeier, T 0251 83-44703
Universitätsklinikum Münster
Albert-Schweitzer-Campus 1, Gebäude D5
48149 Münster
Www.ukm.de
Weitere Informationen:
(*gn=geschlechtsneutral)
Das UKM unterstützt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie und ist daher als familienbewusstes Unternehmen zertifiziert. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit der Teilzeitbeschäftigung. Im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften werden Frauen sowie Schwerbehinderte bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Aufgrund der gesetzlichen Vorgaben gemäß Masernschutzgesetz ist eine Tätigkeit bei uns nur mit vollständigem Impfschutz gegen Masern möglich.
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